MZ zu Pflege und Mindestlohn
Halle (ots) - Eine Bezahlung der Pflegekräfte unterhalb des Mindestlohnes grenzt nicht nur an Ausbeutung, es ist Ausbeutung. Der Frau aus Bulgarien ist zu danken, dass sie nicht klein beigab, sondern ihren Fall gerichtlich durchgefochten hat. Allerdings bleibt es auch nach dem Urteil dabei: Jobs, bei denen Beschäftigte faktisch rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen, sind im Grunde illegal. Doch niemand schaut genau hin, weil es für Familien und Pflegebedürftige ...